Wir geben Ihnen wichtige Informationen, damit Sie sowohl in der Sprechstunde als auch in der Klinik von uns behandelt werden können. Das Krankenversicherungsgesetz KVG brachte 1996 eine strikte Trennung zwischen obligatorischer Grundversicherung (Allgemein) und fakultativer Zusatzversicherung (Privat/Halbprivat). Die Grundversicherung deckt die meisten Leistungen im ambulanten Bereich, also auch die Kosten Ihres Besuches in unserer Sprechstunde. Ein Spitalaufenthalt ist bei der Grundversicherung nur in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals möglich (ohne freie Arztwahl).
Einschränkungen der freien Arzt- und Spitalwahl
Um Prämienkosten zu sparen, bieten verschiedene Krankenkassen teils zweifelhafte Sparangebote an. Die «Swica Favorit Medica» beinhaltet eine willkürlich zusammengestellte Liste von «kostengünstigen» Ärzten, zu denen unsere Praxis schon rein aufgrund unserer Spezialisierung auf Kinderwunsch nicht zählen kann und will. Auch HMOs (Health Maintenance Organisations) in den Städten Zürich und Winterthur sind Modelle ohne freie Arztwahl; Versicherte von HMOs können von uns unter Umständen nur dann behandelt werden, wenn der ihnen zugeteilte Hausarzt sie an uns überweist.
Wichtige Informationen der Gynäkologischen Vereinigung des Kantons Zürich zur freien Arztwahl in der Grundversicherung (PDF 53 kB)
Spital-Zusatzversicherung
Viele Leute meinen, mit der Zusatzversicherung (Privat oder Halbprivat) erkaufe man sich den Spitalaufenthalt in einem Einer- bzw. Zweierzimmer. Mindestens so wichtig ist aber, dass Ihnen zahlreiche Privatkliniken offenstehen, wo Ihr Arzt Sie auch im Spital behandeln kann - Sie nehmen quasi den Ihnen vertrauten Spezialarzt ins Spital mit. Diese Freiheit in der Arzt- und Spitalwahl hat natürlich ihren Preis; wir meinen aber, dass für diesen Preis auch eine bedeutende Leistung geboten wird. Bedenken Sie, dass man in öffentlichen Spitälern häufig von Ärzten in Ausbildung bzw. Weiterbildung behandelt wird und dass die ärztliche Bezugsperson während eines Spitalaufenthaltes wechseln kann.
Die Spital-Zusatzversicherung muss beileibe nicht bei jener Krankenkasse abgeschlossen werden, bei der Sie die Grundversicherung abgeschlossen haben. Diesen kleinen Vorteil hat uns das KVG gebracht - Sie können den freien Markt spielen lassen, Vergleichsangebote einholen und die günstigste Zusatzversicherung abschliessen (siehe obigen Link zu www.zusatzversichert.ch). Meiden Sie aber sogenannte Hotellerie-Versicherungen, die Ihnen zwar die Kosten des Privatzimmers übernehmen, für das Arzthonorar aber nur den Allgemeintarif (Sozialtarif) zurückerstatten.
Wenn Sie allgemein versichert sind und doch von mir behandelt werden möchten, bieten die Kliniken für einen im voraus fixierten Aufpreis einen Spitalaufenthalt auf der Halbprivatabteilung an. Lesen Sie auch www.zusatzversichert.ch .
Prämien sparen - aber wie?
Zum Sparen von Prämien eignet sich ein Versicherungsmodell mit höherer Jahresfranchise für ambulante und/oder höherem Selbstbehalt für Spitalbehandlungen. Hüten Sie sich vor Angeboten, welche es Ihnen verbieten, im Krankheitsfall vom Arzt Ihrer Wahl im Spital Ihrer Wahl behandelt zu werden!